Drohne fliegen in Deutschland

Drohne fliegen in Deutschland

Zur Berechtigung zum Drohne fliegen in Deutschland müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden. Dies stellt eine Gefahr für den Luftverkehr dar. Ein Vorfall am Londoner Flughafen im Dezember 2018 zeigt, dass Drohnen in unerfahrenen Händen eine ernstzunehmende Bedrohung darstellen. Die Deutsche Flugsicherung ermittelt einen Gesamtzahl von 500.000 Drohnen 2017 in Deutschland. Eine neue überarbeitete Verordnung wurde 2017 erlassen. Diese Verordnung regelt und verschärft die Regeln und Kennzeichnungspflicht für einen Drohnenaufstieg. Um eine Drohne richtig fliegen zu können, muss man sich an eine Vielzahl von Regeln halten.

Das BMVI sieht trotz der Gefahren ein breites Einsatzspektrum von Drohnen: Erkundung, Kartierung, Rettungsmissionen – das sind aktuell die vielversprechendsten Einsatzgebiete der autonomen Fluggeräte. Aber auch beim Transport von Gütern und Personen gibt es großes Potenzial. Einen Teil des Einsatzgebiets liegt im zivielen Bevölkerungsschutz: Immer mehr Feuerwehren schaffen sich deshalb Drohnen an. Durch die Erkundung aus der Luft gewinnen die Einsatzkräfte schnell und gefahrlos einen Überblick über die Lage bei Großbränden und anderen Havarien.

Wachstumsfaktor: Drohne fliegen in Deutschland

Deutsche besitzen ein hohes Sicherheitsbedürfnis zum Thema Drohnen. Dies wird durch eine Umfrage vom VERBAND UNBEMANNTE LUFTFAHRT deutlich. Werden Drohnen  für hoheitliche, technische und humanitäre Einsätze genutzt, sind die meisten Deutschen für eine Nutzung.  Eine hohe Unterstützung liegt auch für den polizeilichen Einsatz von Drohnen zur Beobachtung der Sicherheit im öffentlichen Raum vor (59%). Überraschend: Lediglich 28 Prozent der Bürger befürworten die Nutzung von Drohnen als Spielzeug. (Quelle: Drohnenumfrage 2017, VUL) Um eine Drohne richtig fliegen zu können, benötigt man Übung und Erfahrung. Einen echten Führerschein gibt es momentan nicht. Einige Ländern fordern einen Kenntnisnachweis zum Drohne fliegen in Deutschland bei einem Modellsportverein.

Empfehlung Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (kurz: BMVI) gibt klare Regeln zum Aufstieg von Drohnen vor. Von Kennzeichnungspflicht bis hin zum Einsatz einer Videobrille sind die Regeln aufgeführt. Ein Fragen & Antworten-Bereich ergänzt die Auflistung der Regeln. Quelle: BMVI.de 

Regeln zum Drohne fliegen in Deutschland

  • Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss ein Name mit Plakette und Adresse auf der Drohne aufgebracht sein - auch auf Modellflugplätzen.
  • Kenntnisnachweis: Ab 2 kg müssen müssen besondere Kenntnisse vorgewiesen werden.
  • Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.
  • Ab 100m: In dieser Höhe dürfen nur Drohnen fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis eingeholt wurde. Bei Modellflugzeugen müssen lediglich besondere Kenntnisse nachgewiesen werden.
  • Der Betrieb von Drohnen bei Nacht ist erlaubnispflichtig.
  • Drohnen dürfen nicht über sensiblen Bereichen, etwa Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Industrieanlagen, JVAs, Naturschutzgebieten, obere Bundes- und Landesbehörden betrieben werden.
  • Drohnen müssen bemannten Luftfahrzeugen jederzeit ausweichen.
  • Drohnen dürfen nicht außerhalb der Sichtweite betrieben werden (Für bestimmte Zwecke können Landesluftfahrtbehörden dies erlauben).

Registrierungspflicht ab 01.07.2020

Ab dem 01. Juli 2020 gilt eine EU-weite Registrierungspflicht für unbemannte Luftfahrsysteme – also Drohnen. Dazu wird eine zentrale Datenbank eingerichtet, um Drohnen und Drohnenpiloten zu erfassen. Die Behörden werden zukünftig stärker miteinander zusammenarbeiten.

Aus eigener Erfahrung

Zusammen mit der Agentur Juice Media habe ich mich um den Antrag für den Start- und der Landung gekümmert. Dazu gehört die Beantragung für den Aufstieg bei der zuständigen Behörde. Zusätzlich habe ich als Kamera-Operator mit einer DJI S1000+ gearbeitet. Neben den zahlreichen gesetzlichen Auflagen (Link “Klare Regeln für Betrieb von Drohnen”: BMVI.de) möchte ich hier einige Einsteiger-Tipps für Drohnenflieger geben. Alle Animationen ©Julius-Media.

#1 - Tiere und Drohne

Oft werden Tiere von einer Drohne verschreckt oder angezogen. Man sollte bei dem Start und oder der Landung darauf achten, dass keine Tiere in der Nähe sind. Hundebesitzern sollte kurz signalisiert werden, ihr Tier anzuleinen und festzuhalten. Hunde reagieren oft mit einem Abwehrverhalten auf eine Drohne.

Drohne fliegen in Deutschland Tiere
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#2 - Wetterbedingungen zum Fliegen

Das Wetter ist entscheidend für einen sicheren Aufstieg. Bei schlechten Sichtverhältnissen, Regen, in der Nacht und bei Gewitter ist von einem Drohnenflug dringend abzuraten. Darüber hinaus, ist ein Flug nur auf “Sicht” in Deutschland erlaubt. Diese Regelung kann man nicht mit einem Fernglas oder Nachtsichtgerät umgehen ;-)

Drohne fliegen in Deutschland Gewitter
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Drohne fliegen in Deutschland Nebel
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#3 - Start und Landung

Unebene, felsige und sandige Untergründe eignen sich sehr schlecht für eine Landung. Auf einem unbefestigten Untergrund kann die Drohne während der Landung kippen und die Rotoren beschädigen. Falls man zu zweit arbeitet, kann man die Drohne am Landegestell mit den Händen vorsichtig “fangen”. Diese Methode eignet sich besonders an Stränden.

Drohne fliegen in Deutschland Staub
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#4 - Coming Home-Funktion der Drohne

Die Drohne darf nach dem Anschalten nicht mehr von dem geplanten Startort wegbewegt werden. Eine GPS-Markierung wurde im System der Drohne gesetzt. Wenn die Funkverbindung zur Fernsteuerung abbricht, kehren moderne Drohnen eigenständig zum gesetzten Startpunkt zurück. Bewegt man die Drohne am Boden vor dem Start, muss der GPS-Standort aktualisiert werden muss. Die Parameter zur Rückkehr können im Einstellungsmenü eingestellt werden – Am einfachsten ist es, die Drohne neu zu starten (aus / an). Dies verhindert eine mögliche Kollision mit einem Baum, einer Mauer oder einem Fahrzeug.

Drohne fliegen in Deutschland Karte
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Ich bin Marketingmanager und Spezialist für Online Content. Mit der richtigen Mischung aus Beratung, Konzeption und Produktion für digitale Kommunikation. In unregelmäßigen Abständen blogge ich privat über Themen, die mich interessieren.

Julius Kröger Inhaber julius-media.de
Julius Kröger

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