Cookie Urteil bringt Klarheit: Und so zerbröselt der Keks

Cookie Urteil bringt Klarheit: Und so zerbröselt der Keks

Nach dem so genannten Cookie Urteil bzw. Planet49-Urteil herrscht Klarheit darüber, wie User zum Thema Cookie einwilligen müssen. Vom digitalen Trendgebäck in die Abstellkammer. Der User muss aktiv die Einwilligung für die Cookienutzung geben. Voreinstellungen sind untersagt. 

Wie kann in Zukunft ein User-Tracking ohne Cookies erfolgen?

Das Problem mit den Cookies

Grundsätzlich unterscheidet man bei Cookies zwischen a) technisch-notwendigen-Cookies und solche, die ein b) plattformübergreifendes Tracking ermöglichen. Die technischen Cookies dienen zum Beispiel dazu, dem Browser nötige Informationen zur korrekten Darstellung von Inhalten einer Webseite zu liefern (z.B. Warenkorb-Funktion). Werden technische Cookies abgelehnt, können Teile der Webseite nicht korrekt funktionieren.

Die Tracking-Cookies ermöglichen es, zugeschnittene Profile des Users zu erstellen. Die Erstellung eines Nutzerprofils basiert auf der Verfolgung von Surf- und Webseitenaktivitäten. Hier liegt der Knackpunkt: Es ist theoretisch möglich, natürliche Personen zu identifizieren. Google Analytics setzt dieses Verfahren ein, um verschiedene KPI’s auf Webseiten zu ermitteln.

Cookie Urteil: Einwilligung nervt User

Sind die User genervet von Cookie-Einwilligungen? Eine durchgeführte Umfrage von GMX und WEB.de ergab folgendes:

Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2018 hat die europäische Datenschutzgrundverordnung für viele Internetnutzer das Surfen im Netz verändert. Und das nicht immer zum besseren: Rund zwei Drittel (63%) der Deutschen fühlen sich durch wiederkehrende Cookie-Hinweise auf Webseiten beim Surfen im Internet genervt oder eingeschränkt. 41 Prozent lesen sich die Hinweise nicht durch und klicken einfach auf „Okay“ oder „Cookies akzeptieren“. Jeder Dritte (33%) wünscht sich eine Alternative zur Cookie-Praxis.

Cookie Urteil: Was können Webseitenbetreiber tun?

Eine echte Lösung ist noch in Arbeit. Cookies sind momentan die Mainstream-Antwort auf das User-Tracking. Es gibt verschiedene Überlegungen, das Tracking aus Sicht der Webseite zu gestalten und nicht aus Sicht des Users. Nach dem Cookie Urteil, muss die Einwilligungsprozedur rechtskonform auf der eigenen Webseite sichergestellt werden.

Gut für User, schlecht für Werbende

Die Datenschutzdebatte ermöglicht neue Geschäftsmodelle. Unternehmen haben den Datenschutz als Teil des Marketings für sich entdeckt. Wenn Daten nicht mehr heimlich erhoben werden dürfen, nutzt man die Schwäche als Stärke. Apple manifestiert die Datenschutz-Einhaltung in einem einem angepassten Logo und der FireFox-Browser blockiert seit Ende 2020 Tracking-Versuche von Webseiten automatisch. 
Diese pauschale Blockier-Funktion kritisiert Thomas Duhr, der Vizepräsident des BVDW. Er sieht in dieser Entwicklung ein “Missbrauch von Marktmacht” in ihrer technologischen Sonderrolle”Gleichzeitig bedeutet die zielgruppengerechte Darstellung von Werbeanzeigen, eine wichtige Finanzierungssäule für Werbetreibende. Die Tech-Plattform “t3n” gibt sich genervt zu dieser Thematik und Tobias Weidemann schreit: “Das Cookie ist tot, seht es endlich ein!” Das Cookie Urteil zu Planet49 war lediglich der letzte Schritt zur Regulierung im Onlinewettbewerb und war aus Weidemanns Sicht lange absehbar.

Wie kann in Zukunft ein User-Tracking ohne Cookies erfolgen?

Momentan ist unklar, welche Technik sich etablieren wird. Im Raum steht: Advertising Identity, entweder durch eine lokale oder serverseitige Speicherung. Die lokale Speicherung hat die schlechteste Aussicht auf Erfolg, aufgrund der eingeführten Schutzmechanismen von Browsern & Co. Wünschenswert ist eine einheitliche Plattform oder Funktion, zur einmaligen Einwilligung oder Ablehnung von Cookies auf seinem Endgerät.